Aktuelle Rechtsinformtion

23. Juni 2017 – Digitales Erbe – Eltern erhalten doch keinen Zugriff auf den Facebook-Account der verstorbenen Tochter

update 17. November 2022:  Ich habe den Prozessverlauf Facebook-Fall und den rechtlichen Ausgang nochmal im Überblick dargestellt. Eltern wollen Todesumstände mit Hilfe des Facebook- Accounts aufklären Eine junge Frau verunglückte 2012 unter ungeklärten Umständen tödlich. Sie wurde von einer Berliner U-Bahn erfasst und verstarb kurz darauf im Krankenhaus. Die Eltern erhofften sich, durch die Chatverläufe Mehr >

3. Juni 2017 – Ausschlagung bei Beschränkungen oder Beschwerungen im Testament

Im Normalfall verliert der Erbe, der gleichzeitig auch pflichtteilsberechtigt ist, durch eine Ausschlagung auch den Anspruch auf den Pflichtteil. Es gibt aber wichtige Ausnahmen. So kann der Ehegatte, der mit dem Verstorbenen in Zugewinngemeinschaft gelebt hat, ausschlagen und neben dem Zugewinn den kleinen Pflichtteil verlangen. Aber auch andere pflichtteilsberechtigte Erben, also insbesondere die Kinder, können Mehr >

22. Mai 2017 – Widerruf der Vorsorgevollmacht

UPDATE 6. Januar 2020 und 12. Januar 2024 Widerruflichkeit der Vorsorgevollmacht Jede Vollmacht, auch die Vorsorgevollmacht, kann grundsätzlich frei – ohne Grund – widerrufen werden, § 168 S. 2 BGB. Um hier aber keine Unsicherheiten zu produzieren, sollten keine „unwiderruflichen“ Vorsorgevollmachten erteilt werden, auch wenn diese nicht als Generalvollmachten gestaltet sind. In letzter Konsequenz wird Mehr >

16. Mai 2017 – Wie und wo wird die Vorsorgevollmacht aufbewahrt?

Eine Vorsorgevollmacht soll die Bestellung eines Betreuers verhindern. Deshalb ist es wichtig, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht schnell zur Hand hat, wenn er sie braucht. Weiteres Ziel ist, dass im Ernstfall schnell bekannt wird, wer ihr Bevollmächtigter ist. Zu letzterem dient die Registrierung beim Vorsorgeregister. Oberstes Ziel: Vollmacht muss im Notfall schnell zugänglich sein Die Mehr >

15. Mai 2017 – Welche Form soll die Vorsorgevollmacht haben?

update 10. Juli 2020 Wir werden immer wieder gefragt, ob die Vorsorgevollmacht – ähnlich wie beim Testament – in einer bestimmten Form gegeben werden muss. Die Vorsorgevollmacht muss zwar rechtlich keine besondere Form haben und könnte sogar nur mündlich erteilt werden. Das ist aber wenig sinnvoll: Vorsorgevollmacht mindestens schriftlich Eine Vorsorgevollmacht sollten Sie, wie jede Mehr >

5. Mai 2017 – Was muss der Bevollmächtigte einer Vorsorgevollmacht beachten?

Insbesondere nach dem Tod kommt es häufig zum Streit zwischen Erben und Bevollmächtigten einer Vorsorgevollmacht. Der Vorwurf oder Verdacht ist dann, dass der Bevollmächtigte Geld unterschlagen habe. Oft fordern die Erben dann Auskunft vom Bevollmächtigten. Vorab dazu die wichtigste Regel: Vorsorge-Vollmacht nie ohne ausdrückliche Regelung des Innenverhältnisses Die Vorsorgevollmacht gibt dem Bevollmächtigten nur die  Vertretungsmacht Mehr >

3. Mai 2017 – Ausschlagung des Erbes durch verschuldeten oder insolventen Erben

An die Ausschlagung sollte man nicht nur denken, wenn der Nachlass vielleicht überschuldet ist, sondern auch bei wenn der Erbe finanzielle Probleme hat. Hat  der Erbe selbst Schulden oder ist der Erbe gar insolvent, führt seine Ausschlagung des Erbes dazu, dass der „Nächstberufene“  das Erbe bekommt und nicht die Gläubiger des verschuldeten Erben. Ausschlagung in Mehr >

3. April 2017 – Taktische Ausschlagung zur Beseitigung der Bindungswirkung eines Ehegattentestaments

(Artikel aktualisiert am 8. Juni 2022) In Ehegattentestamenten sind – meist unbewusst – sogenannte „wechselbezügliche Verfügungen“ enthalten. Das bedeutet dann, dass sich die Ehegatten binden und nicht einfach durch ein neues Testament alles ganz anders regeln können. Wechselbezügliche Verfügung verhindert spätere Testamentsänderung In jedem Berliner Testament, in dem sich die Ehegatten gegenseitig und dann die Mehr >

24. März 2017 – Pflichtteilsverzicht oder Erbverzicht des sozialhilfeberechtigten Erben

Gesetzliche Erben – also Verwandte und der Ehegatte des Erblassers – können auf ihr gesetzliches Erbrecht oder ihr  Pflichtteilsrecht verzichten. Geregelt ist das im Erbrecht in den Paragrafen ab § 2346 BGB. Der Erbverzicht/Pflichtteilsverzicht ist ein Vertrag zwischen Erblasser und gesetzlichen Erben /Pflichtteilsberechtigten. Für den Verzicht ist die notarielle Beurkundung zwingend vorgeschrieben, § 2348 BGB. Mehr >

21. März 2017 – BGH: Pflichtteilsverzicht und Sozialhilfe – Keine Sittenwidrigkeit

Pflichtteilsverzicht und Behindertentestament zu Lasten des Sozialhilfeträgers Der Fall: Zwei Ehegatten haben drei Kinder. Eines der Kinder, eine Tochter, leidet unter einer Lernbehinderung und bezieht deswegen Sozialhilfe in Form der Eingliederungshilfe. Die Eheleute machten 2006  beim Notar ein gemeinschaftliches Testament. In dem Testament setzten sie sich gegenseitig als Alleinerben, nach dem  Tod des zweiten Elternteils Mehr >

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