Als Alternative zum einseitigen Testament kann man Verfügungen von Todes wegen auch durch einen Erbvertrag errichten, also als zweiseitiges Rechtsgeschäft mit einem – meist nahestehenden – Menschen.
Der Unterschied zum Einzeltestament ist die Bindung gegenüber dem Vertragspartner im Erbvertrag. Erbverträge sind wesentlich unpopulärer und seltener als Testamente. Das liegt daran, dass ein Erbvertrag ausschließlich in notarieller Form errichtet werden kann, was bei großen Vermögen zu hohen Kosten führt. Zweiter Grund für die geringe Zahl von Erbverträgen ist, dass Ehegatten die Bindungswirkung statt über den Erbvertrag auch über ein Beratung, ob für Ihren konkreten Fall ein Erbvertrag oder ein Testament sinnvoll ist und Beratung zu Vor- und Nachteilen der Bindungswirkung in letztwilligen Verfügungen
Ziel bei Abschluss eines Erbvertrages ist die Bindungswirkung. Ein Testament kann man jederzeit frei widerrufen, ohne dass man den Erben fragen muss. An die Regelungen in einem Erbvertrag hingegen ist man gebunden. Soll im Gegenzug zu einer erbrechtlichen Begünstigung auch eine Verpflichtung des Begünstigten, z. B. bei Pflegebedürftigkeit Pflegeleistungen zu erbringen, vereinbart werden, geht das nur über einen Erbvertrag. Auch aus Sicht des späteren Erben kann ein Erbvertrag sinnvoll sein, z.B. wenn ihm das Erbe versprochen wird, er aber vorher kostenlos Reparaturen am Haus durchführen soll und vielleicht sogar selbst eigenes Geld dafür investiert. Dann sichert sich derjenige, der diese Vorleistungen erbringt, durch den Erbvertrag ab, weil die darin enthaltene Erbeinsetzung nicht mehr nachträglich einfach geändert werden kann, wie das bei einem Testament möglich wäre. Grundsätzlich kann man mit jeder beliebigen Person, auch mit dem Partner nichtehelicher Gemeinschaften Erbverträge schließen. Der Begünstigte muss mindestens 7 Jahre alt sein (für Minderjährige handelt der gesetzliche Vertreter). Naheliegend ist es für nichteheliche Lebenspartner, über einen Erbvertrag nachzudenken, wenn diese z. B. hinsichtlich der Kinder auch bindende Verfügungen wollen. Der Weg über das gemeinschaftliche Testament ist Paaren ohne Trauschein aber versperrt, so dass ein Erbvertrag sinnvoll sein kann. Auch bei der Berliner Testament. Vorteil ist, dass kein Widerruf der letztwilligen Verfügung ohne Wissen des Partners möglich ist. Nach Abschluss des Erbvertrages kann eine vertragliche Erbeinsetzung auch nicht durch eine gezielte Schenkung zu Lebzeiten umgangen werden, der Vertragserbe wird durch das Gesetz geschützt. Zwar darf der Erblasser zu Lebzeiten im Grundsatz frei über sein Vermögen verfügen, § 2286 BGB. Hat aber der Erblasser eine Schenkung mit der Absicht der Schädigung des Vertragserben gemacht, kann der Vertragserbe von dem Beschenkten nach dem Tod des Erblassers die Herausgabe des Geschenks verlangen, § 2287 BGB. Da eine solche Absicht im Nachhinein fast nie beweisbar sein dürfte, lässt es die Rechtsprechung ausreichen, wenn der Schenker zu Lebzeiten kein Eigeninteresse an der Schenkung hat. Ein solches Eigeninteresse kann die Versorgung im Alter, Gegenleistung für bisher erbrachte Pflege oder Anreiz für zukünftige Pflege sein. Der Herausgabeanspruch bei missbräuchlicher Schenkung verjährt 3 Jahre nach dem Tod. (Dieser Anspruch ist trotz der geringen Zahl von Erbverträgen relevant, da diese Regelungen auch auf bindende gemeinschaftliche Testamente von Ehegatten angewendet werden.)Häufige Fragen zum Thema Erbvertrag
Warum einen Erbvertrag schließen statt ein Testament errichten?
Fazit: Wenn eine vertragliche Bindung an die letztwillige Verfügung gewollt ist, geht das bei Menschen, die nicht miteinander verheiratet sind, nur über den Erbvertrag. Für Verheiratete wäre die Alternative das gemeinschaftliche Testament.
Allerdings geht eine Bindungswirkung nach dem Gesetz nur für die Erbeinsetzung (auch in der Form der Vor- und Nacherbeneinsetzung) sowie für Vermächtnis und Auflage, § 2278 BGB.
Wer kann und wer sollte einen Erbvertrag schließen?
Nach Erbvertrag keine Schenkung mit Schädigungsabsicht an Dritte
Ist eine Anfechtung des Erbvertrages möglich?