Erbe und Erbfall

Ich berate Sie im Erbfall, ob als Erbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter.

Eine frühzeitige Beratung hilft Ihnen, in einer für Sie schweren Situation richtige Entscheidungen zu treffen und damit Streit und Ärger zu vermeiden.

Gibt es schon Konflikte in Ihrem Erbfall , helfe ich Ihnen, diese Konflikte in Ihrem Sinn zu lösen.

Anwaltliche Beratung nach dem Erbfall

 

  • Beratung und Unterstützung zur Abwicklung eines Nachlasses,
  • Beratung zu Umgang mit Pflichtteilsrechten, Umgang mit dem Nachlassgericht
  • Umgang mit Schulden, Möglichkeit der Ausschlagung und Auswirkungen auf Pflichtteil und Zugewinnausgleich und taktische Ausschlagung oder aus steuerlichen oder unternehmerischen Gründen
  • Optimierung unter Aspekten der Erbschaftsteuer

Häufige Fragen im Erbfall

Wer trägt die Kosten der Beräumung des Haushalts?

Die Erben können die Wohnung entweder selbst räumen oder ein Unternehmen damit beauftragen. Die dabei einstehenden Kosten der Haushaltsauflösung müssen von den Erben getragen werden. Das ergibt sich insbesondere aus § 1967 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Der besagt, dass der Erbe für alle Kosten im Zusammenhang mit der Erbschaft aufkommen muss.

Bei einer Erbengemeinschaft müssen sich die Erben gemeinsam um die Entrümpelung kümmern und die Kosten entsprechend der jeweiligen Erbquote aufteilen.

Die Kosten für Haushaltsauflösung/Entrümplung des Haushalts des Verstorbenen sind, wie z.B. Beerdigungskosten, so genannte Erbfallschulden, weil sie aus Anlass des Erbfalls entstehen.

Braucht man als Erbe immer einen Erbschein?

Nein, oft brauchen Sie zur Abwicklung eines Nachlasses keinen Erbschein. Das spart Kosten und Aufwand. Daher ist es wichtig, schon bei der Nachlassplanung eine gut durchdachte Vorsorgevollmacht zu schaffen, die es den Erben ermöglicht, nach dem Tod ohne Erbschein handeln zu können. Zum Weiterlesen.

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