Erbstreit / Erbprozess

Leider kommt es bei Abwicklung einer Erbschaft und der Verteilung des Nachlasses auch zu Streit. Insbesondere unter Geschwistern oder zwischen Kindern und einem neuen Partner des Verstorbenen kommt es häufig zum Streit, wenn die Verbindung untereinander gelockert ist.

Die Ursachen für den Streit ums Erbe sind vielfältig. Häufig ist die Erbauseinandersetzung nur ein willkommener Anlass, ungeklärte Familienstreitigkeiten wieder aufzuwärmen. Dabei geht es dann gar nicht (nur) ums Geld.

Hilfe vom Rechtsanwalt im Falle des Erbstreits:

  • Beratung bei der Nachlassplanung und bei der Erstellung von Testamenten sowie zum Pflichtteilsverzicht. Ich helfe Ihnen auch bei der Besprechung der Erblösung mit allen Beteiligten, um späteren Streit zu vermeiden.
  • Nach dem Erbfall kann man Streit oft vermeiden, wenn man richtig auf Ansprüche reagiert. Auch hier ist eine gute Kommunikation unter Miterben oder zwischen Erbe und Pflichtteilsberechtigtem hilfreich. Dabei unterstütze ich Sie.
  • Sollte es trotzdem zum Erbstreit kommen, nehme ich Ihre Interessen wahr und vertrete Sie professionell im außergerichtlichen Streit und vor Gericht.

Häufige Fragen im Streitfall um eine Erbschaft

Ist Erbstreit vermeidbar?

Völlig ausschließen kann man den Erbstreit zwischen den Erben oder mit Pflichtteilsberechtigten oder Vermächtnisnehmern nie. Aber Sie können etwas tun:

Neben „familieninternen“ Gründen ist für den Erbstreit oft der Erblasser mehr oder weniger selbst verantwortlich, weil er gar kein Testament hinterlassen hat, so dass die – vielleicht völlig unpassende – gesetzliche Erbfolge gilt. Es kann auch ein nicht durchdachtes Testament durch den Erblasser errichtet worden sein.

Insbesondere wenn ein Testament ohne Beratung geschrieben wird, kommt es häufig zu unerwünschten Rechtsfolgen und auch zu Streit.

So sorgen unklare Formulierungen im Testament dafür, dass man das Testament auslegen muss, was immer zu Unsicherheiten und häufig auch zum Erbstreit führt. Auch entsteht Unsicherheit und damit Streitpotential, wenn ein Testament später ergänzt wird und das zu Widersprüchen führt.

Häufig hat der Verstorbene vor der Testamentserstellung auch nicht mit den Beteiligten gesprochen. Die Verwandten werden dann von den testamentarischen Regelungen überrascht und empfinden diese als ungerecht. Häufig ist die schlechte Kommunikation des Erblassers der Grund, warum nahe Angehörige Pflichtteilsansprüche geltend machen.

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, die in der Regel zu mehreren Erben führt, die dann eine Erbengemeinschaft bilden. Die Miterben streiten dann in der Erbengemeinschaft über die Verwaltung oder Verteilung des Nachlasses.

Die wichtigsten Vorbeugemaßnahmen gegen den Erbstreit sind eine Nachlassplanung und eine gut durchdachte testamentarische Lösung sowie eine gute Kommunikation über diese Nachlassplanung mit allen Beteiligten in der Familie. Zu komplizierte Testamente sollten vermieden werden.

Was sind typische Konstellationen für Erbstreit?

Erbstreit zur Frage: Wer ist Erbe geworden?

Gibt es kein Testament, ist nach der gesetzlichen Erbfolge meist klar, wer Erbe ist. Streit um die Frage, wer überhaupt Erbe geworden ist, ergibt sich häufig bei testamentarischer Erbfolge. Grund für Erbstreit sind unklare Formulierungen im Testament. Beispielsweise finden sich in Testamenten häufig Formulierungen wie „ich vermache“. Meist soll das aber kein Vermächtnis sein, sondern eine Erbeinsetzung.

Sinnvoll ist es, zwischen den Beteiligten eine Einigung über das Verständnis des Testaments zu versuchen. Daran ist zwar das Gericht bei Beantragung eines Erbscheins nicht gebunden, aber die Erben sind ja frei darin, einvernehmlich eine für alle passende Lösung umzusetzen.

Wird keine Einigung erzielt, kann zur Klärung ein Erbschein beantragt werden. Denkbar ist auch eine Feststellungsklage mit dem Ziel, die Erbenstellung gerichtlich feststellen zu lassen.

Warum kommt es zum Erbstreit in der Erbengemeinschaft?

Gibt es mehrere Erben entsteht eine besonders streitanfällige Erbengemeinschaft.

Streit kann es bei der gemeinsamen Verwaltung des Nachlasses und bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft durch Verteilung der Nachlassgegenstände geben.

Streit bei der Verwaltung lässt sich über die Anordnung einer Testamentsvollstreckung erreichen. Die Verwaltung des Nachlasses ist den Miterben entzogen und Aufgabe des Testamentsvollstreckers.

Für die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft kommen die Teilungsversteigerung von Grundstücken und die Teilungsklage in Betracht. Die Teilungsklage gehört mit zu den schwierigsten Klagen und sollte von allen Beteiligten möglichst vermieden werden.

Streit mit enterbten Pflichtteilsberechtigten

Erbstreit gibt es häufig bei der Enterbung naher Angehöriger, die ein Pflichtteilsrecht haben.

Die Enterbung passiert häufig auch ohne böse Absicht, wenn das gemeinsame Ehegattentestament als Berliner Testament zu einer Enterbung der gemeinsamen Kinder für den ersten Erbfall führt.

Auch hier ist zu prüfen, ob schon im Testament durch Pflichtteilsstrafklauseln oder einen vorherigen Pflichtteilsverzicht Vorsorge getroffen werden soll. In jedem Fall ist auch hier wieder die Kommunikation mit allen Beteiligten wichtig, um Missverständnisse und Streit zu vermeiden.

Auch in der Kommunikation und Auseinandersetzung zwischen Erbe und den Pflichtteilsberechtigten, bei Auskunfts- und Wertermittlungsansprüchen unterstütze ich Sie als Anwalt.

Alexander Grundmann, Rechtsanwalt für Erbrecht

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