Erstberatung

Da erbrechtliche Sachverhalte fast immer sehr komplex sind, bieten wir Ihnen im Erbrecht am Anfang immer eine ausführliche Erstberatung an. Bitte vereinbaren Sie deshalb mit unseren Mitarbeitern telefonisch einen Termin.

Die Erstberatung im Erbrecht dauert in der Regel eine bis anderthalb Stunden. Wichtig ist für uns, dass wir Ihr Anliegen verstehen, den Sachverhalt umfassend aufnehmen und Ihre Fragen beantworten.

Kosten der Erstberatung im Erbrecht

Die Kosten besprechen wir mit Ihnen verbindlich bei der Terminvereinbarung.

Erst nach der Erstberatung beauftragen Sie uns weiter. Die weiteren Kosten können dann nach Kenntnis des Sachverhalts von uns geschätzt werden. Wir werden mit Ihnen ausführlich über die weiteren Kosten unserer Tätigkeit sprechen, damit Sie diese Kosten abschätzen und entscheiden können, ob Sie uns weiter beauftragen.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten für die Erbrechtsberatung?

Beim Erbrecht übernehmen die meisten Rechtsschutzversicherungen nur begrenzt die Kosten. Häufig wird zumindest die Erstberatung von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Das ist abhängig von Ihrem jeweiligen Versicherungsvertrag.

Da die Versicherungen nur zahlen müssen, wenn Sie vor der Beratung durch einen Rechtsanwalt eine vorläufige Deckungszusage eingeholt haben, empfehlen wir, dass Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung kurz anrufen und die Deckung einholen und fragen, ob ein Selbstbehalt besteht.

Das schafft für Sie Klarheit, ob die Kosten von Ihrer Versicherung übernommen werden.

Sie erhalten bei Ihrer Anfrage eine Schadennummer, die Sie uns zum Termin geben können. Dann können wir direkt gegenüber der Versicherung abrechnen und Sie müssen nichts bzw. nur einen eventuellen Selbstbehalt zahlen.

Wie können Sie sich auf die Erstberatung optimal vorbereiten?

Geht es um Testamentsgestaltung finden Sie Inspirationen zur Vorbereitung der Erstberatung hier.

Schreiben Sie Ihre Fragen einfach auf und bringen Sie den Fragenkatalog mit.

Was sollten Sie zur Erstberatung im Erbrecht mitbringen?

Zur Erstberatung sollten Sie alle relevanten Unterlagen mitbringen, beispielsweise

  • Testamente,
  • Eröffnungsprotokolle des Nachlassgerichts oder
  • Schriftwechsel zwischen den Beteiligten.

Sehr hilfreich ist es für die Testamentsberatung und die Beratung nach dem Erbfall, wenn Sie für die Erstberatung einen Stammbaum aufzeichnen und mitbringen. Aus dem Stammbaum sollten sich die Namen der nahen Angehörigen und deren Stellung zum Erbfall ergeben.

Das hilft uns, den Sachverhalt schnell zu erfassen und Ihnen, weil wir Ihnen anhand des Stammbaums die erbrechtliche Situation anschaulicher erläutern können.

Gibt es schon ein gerichtliches Verfahren, bringen Sie am besten alle Unterlagen, die Sie dazu haben, einfach mit.

Wichtig ist der gelbe Briefumschlag, mit dem Ihnen die Klage zugestellt wurde. Dort ist das Datum der Zustellung vermerkt. Das ist wichtig zur Berechnung der gerichtlichen Fristen.

Erstberatung bei Ihnen zu Hause? Hausbesuch vom Anwalt?

Gerade im Erbrecht und bei Beratung zu Vollmachten gibt es öfters die Nachfrage, ob wir auch Hausbesuche machen. Selbstverständlich kommen wir zu Ihnen nach Hause, wenn ein Besuch in unserer Kanzlei für Sie aus gesundkeitlichen Gründen zu mühsam ist. Sprechen Sie uns an!

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Sollten Sie noch Fragen zur Erstberatung haben, beantworten wir Ihnen diese auch gerne telefonisch. Bitte rufen Sie uns an! 0341- 2 15 39 46

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