Erstberatung

Da erbrechtliche Sachverhalte fast immer sehr komplex sind, bieten wir Ihnen im Erbrecht am Anfang immer eine ausführliche Erstberatung an. Bitte vereinbaren Sie deshalb mit unseren Mitarbeitern telefonisch einen Termin.

Die Erstberatung im Erbrecht dauert in der Regel eine bis anderthalb Stunden. Wichtig ist für uns, dass wir Ihr Anliegen verstehen, den Sachverhalt umfassend aufnehmen und Ihre Fragen beantworten.

Kosten der Erstberatung im Erbrecht

Die Kosten besprechen wir mit Ihnen verbindlich bei der Terminvereinbarung.

Erst nach der Erstberatung beauftragen Sie uns weiter. Die weiteren Kosten können dann nach Kenntnis des Sachverhalts von uns geschätzt werden. Wir werden mit Ihnen ausführlich über die weiteren Kosten unserer Tätigkeit sprechen, damit Sie diese Kosten abschätzen und entscheiden können, ob Sie uns weiter beauftragen.

Zahlt die Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten für die Erbrechtsberatung?

Beim Erbrecht übernehmen die meisten Rechtsschutzversicherungen nur begrenzt die Kosten. Häufig wird zumindest die Erstberatung von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Das ist abhängig von Ihrem jeweiligen Versicherungsvertrag.

Da die Versicherungen nur zahlen müssen, wenn Sie vor der Beratung durch einen Rechtsanwalt eine vorläufige Deckungszusage eingeholt haben, empfehlen wir, dass Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung kurz anrufen und die Deckung einholen und fragen, ob ein Selbstbehalt besteht.

Das schafft für Sie Klarheit, ob die Kosten von Ihrer Versicherung übernommen werden.

Sie erhalten bei Ihrer Anfrage eine Schadennummer, die Sie uns zum Termin geben können. Dann können wir direkt gegenüber der Versicherung abrechnen und Sie müssen nichts bzw. nur einen eventuellen Selbstbehalt zahlen.

Wie können Sie sich auf die Erstberatung optimal vorbereiten?

Geht es um Testamentsgestaltung finden Sie Inspirationen zur Vorbereitung der Erstberatung ↑ Zurück zum Seitenanfang