Aktuelle Rechtsinformation

7. Oktober 2021 – Schenkungen im Erbrecht- Das teure Geschenk als Anstandsgeschenk?

Schenkungen zu Lebzeiten führen oft zu Streit nach dem Erbfall. Das spielt nicht nur eine Rolle beim Pflichtteil (Stichwort: Pflichtteilsergänzungsanspruch), sondern auch bei so genannten beeinträchtigenden Schenkungen. Bei beeinträchtigenden Schenkungen (§ 2287 BGB) geht es um Folgendes: Verschenkt jemand, der sich durch einen Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Testament gebunden hat, etwas aus seinem Vermögen, kann Mehr >

26. Mai 2021 – Immobilien verschenken oder vererben?

Immobilien richtig verschenken oder vererben Vorab: Alle rechtlichen Fragen um die Immobilie sind sehr komplex. Dieser und die folgenden Artikel dienen nur einer ersten Orientierung und ersetzen nicht eine individuelle juristische und steuerliche Beratung. Sparen Sie bei so wichtigen und folgenreichen Entscheidungen nicht an der falschen Stelle. Fehler in der Gestaltung können sehr teuer werden. Mehr >

11. März 2021 – Steuern sparen mit Testamentsvollstreckung im Ehegattentestament

Die häufigste Form des Testamentes in Deutschland ist das so gennannte „Berliner Testament“, bei dem sich die Eheleute gegenseitig zum Alleinerben einsetzen, damit die Kinder beim ersten Erbfall enterben und diese dafür als Schlusserben bestimmen. Das Berliner Testament hat eine Reihe von Nachteilen (Artikel Risiken Berliner Testament). Ein großer Nachteil ist, dass durch die Enterbung Mehr >

17. Dezember 2020 – Beerdigungskosten als Nachlassverbindlichkeiten – reduziert sich der Pflichtteil, auch wenn der Name des Pflichtteilsberechtigten nicht in der Traueranzeige steht?

Die Erben sind grundsätzlich zur Beerdigung verpflichtet und müssen auch die Kosten dafür tragen, § 1968 BGB. Dafür können die Erben diese Kosten auch bei der Berechnung von etwaigen Pflichtteilen geltend machen. Beerdigungskosten sind Nachlassverbindlichkeiten und werden somit vom Nachlass, aus dem sich der Pflichtteilsanspruch errechnet, abgezogen. Blumen und Traueranzeigen sind Beerdigungskosten Zu den Beerdigungskosten Mehr >

13. November 2020 – Pflichtteilsergänzungsanspruch ja oder nein- Nießbrauch als angemessene Altersvorsorge für Ehepartner ist keine Schenkung

Oft wird zwischen Eheleuten zur Altersabsicherung Vermögen übertragen. Da sich eine sogenannte ehebedingte Zuwendung auf die Ansprüche der Pflichtteilsberechtigten oder Nacherben auswirken kann, hat sich das Oberlandesgericht Schleswig (OLG Schleswig, Beschluss vom 16.02.2010, 3 U 39/09) mit der Frage beschäftigt, ob und wann durch eine solche ehebedingte Zuwendung Pflichtteilsergänzungsansprüche entstehen. Nießbrauchsrecht an Immobilie zur Sicherstellung Mehr >

8. Juli 2020 – Grabpflegekosten als Nachlassverbindlichkeiten – reduziert sich der Pflichtteil um die Grabpflegekosten?

Artikel ergänzt und aktualisiert am 28. August 2025 Die Erben sind grundsätzlich zur Beerdigung verpflichtet. Regelmäßig müssen Sie auch für die Grabpflege aufkommen, da sie durch die Friedhofsordnung dazu verpflichtet sind. Es liegt nahe, die Kosten für die Grabpflege allein den Erben zu gewähren und sie vor Pflichtteilsansprüchen zu schützen, welche den Nachlass mindern. Trotz Mehr >

29. Juni 2020 – Adoption jetzt auch durch nichtehlichen Lebenspartner möglich

Zum neuen § 1766a BGB. Durch das „Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des BVerfG vom 26.03.2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption nichtehelicher Familien“ (BGBL. 2020 I S. 541)  ist jetzt auch die Adoption eines Kindes durch einen nicht mit dem Elternteil des Kindes verheirateten Partner möglich. Zur alten Rechtslage siehe hier. Neu eingefügt wurde § 1766a Mehr >

5. Juni 2020 – Pflichtteilsrecht: Vorerbschaft zur Reduzierung des Pflichtteilsanspruchs

ergänzt 2. Juni 2021 Das erbrechtliche Instrument der Vorerbschaft/Nacherbschaft ist kompliziert und kann auch für viel Streit sorgen. Deswegen sollte man Vorerbschaft und Nacherbschaft (https://www.erbrecht-anwalt-leipzig.de/vorerbschaft-und-nacherbschaft-im-testament) im Testament nur anordnen, wenn damit ein bestimmtes Ziel erreicht werden soll. Ein solches erbrechtliches Ziel kann die Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen, zum Beispiel von ungeliebten Kindern, sein. Hier nutzt man Mehr >

↑ Zurück zum Seitenanfang