Update 6. April 2020
Das deutsche Erbrecht sieht im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge vor, dass keine Erbschaft nach dem Tod eines Erblassers herrenlos bleibt. Sind also gesetzliche Erben nicht auffindbar und auch kein Testament vorhanden, erbt der Staat als Fiskus (Fiskalerbschaft). Konkret ist der Erbe immer das jeweilige Bundesland.
Erbenermittlung durch das Nachlassgericht
Das Nachlassgericht hat die Aufgabe, nach einem Sterbefall die Erben zu ermitteln. Gelingt das nicht, macht das Nachlassgericht eine öffentliche Aufforderung zur Anmeldung eines Erbrechtes bis zu einem festgelegten Termin. Meldet sich kein Erbe in diesem Zeitraum, wird der Staat als Erbe festgestellt. Der Beschluss des Nachlassgerichtes kann aber wieder aufgehoben werden, wenn sich im Nachhinein noch ein Erbe meldet, der sein Erbrecht belegen kann, beispielsweise durch ein Testament.
Am Ende der Erbenkette steht also immer der Staat, wenn:
- alle in Frage kommenden Erben die Erbschaft ausgeschlagen haben,
- im Testament alle in Frage kommenden gesetzlichen Erben enterbt wurden,
- keine Erben ermittelt werden konnten,
- vom Erblasser das Erbe für einen Verwandten nur auf ein Bruchteil beschränkt wurde – hier kann und muss der Staat als Miterbe einspringen.
Nach § 1936 BGB erbt am Ende das Bundesland, in dem der Erblasser zuletzt seinen Wohnsitz bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
Stirbt ein Deutscher ohne Erben im Ausland, erbt nach § 1936 Satz 2 BGB der Bund.
Wenn jemand also in Leipzig ohne Erben verstirbt, erbt der Freistaat Sachsen. Der Staatsbetrieb ZFM (Zentrales Flächenmanagement Sachsen) ist für alle Fiskalerbschaften in Sachsen zuständig.
Fiskus kann nicht enterbt werden und darf nicht ausschlagen
Der Staat als Erbe kann vom Erblasser nicht im Testament ausgeschlossen werden.
Zudem kann der Staat im Gegensatz zu sonstigen gesetzlichen Erben die Erbschaft auch nicht ausschlagen. Auch wenn der Nachlass stark überschuldet ist, muss sich der Staat um die Abwicklung kümmern.
Da solche Nachlässe oft überschuldet sind und der Staat die Erbschaft ja auch nicht ausschlagen kann, wird im Normalfall eine Nachlassinsolvenz beantragt. Damit wird die Haftung des Staates auf die Erbmasse, den Nachlass beschränkt.
Nachlassinsolvenzverwalter will Lebensversicherungszahlungen
Eine häufige Konstellation ist, dass Erben ausgeschlagen haben, aber Begünstigte einer Lebensversicherung des Verstorbenen sind. Die Lebensversicherung wird dann an diese Nicht-Erben nach dessen Tod ausgezahlt, weil die Lebensversicherung nicht zum Nachlass gehört. Gibt es später ein Nachlassinsolvenzverfahren, versucht der Nachlassinsolvenzverwalter häufig, die Auszahlung der Lebensversicherung als Schenkung anzufechten und verlangt die Lebensversicherungssumme vom Erben wieder heraus. Das ist nicht immer berechtigt.
Mehr Erbschaften für den Staat
Es gibt einen gewissen Trend, dass dem Staat von Jahr zu Jahr mehr Erbschaften zufallen. In Sachsen hat sich die Zahl der Erbschaften seit 2003 verdoppelt.
Für Sachsen ergibt sich folgendes Bild: Der Freistaat Sachsen wurde im Jahr 2016 in 1156 Fällen Erbe, im Jahr 2017 in 1192 Fällen. Zu ca. 30 % handelt es sich um Immobilien, wie Häuser, Wohnungen, Gärten oder Gasthöfe, die aber oft überschuldet und in schlechtem Zustand sind. Wegen hoher Unterhalts- und Entsorgungskosten kommt nur in wenigen Jahren ein Plus heraus, in vielen Jahren zahlte der Freistaat Sachsen sogar drauf.
2017 wurden in Sachsen 853 Fiskalerbschaften abgeschlossen – der Bestand lag bei 4234 unfreiwilligen Nachlässen.
Laut einer kleinen Anfrage (KA 7/677) der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion (Drucksache 7/1248 vom 17.04.2017) wird auch das Land Sachsen-Anhalt Fiskalerbe in jährlich ca. 600 Fällen. Auch hier handelt es sich meist um überschuldete Nachlässe.
Quellen: Die Welt, MDR, Landtag Sachsen-Anhalt
Keine Verwandten und der Staat soll trotzdem nicht erben?
Wenn Sie keine gesetzlichen Erben haben, sollten Sie ein Testament machen. Auch wenn Sie keine nahestehenden Personen haben, gibt es viele gemeinnütztige Organisationen, die sich über ein Erbe freuen und es engagiert und zum Wohle der Allgemeinheit einsetzen.
In Leipzig sind das z. B. die
„Freunde des barrierefreien Lesens e.V.“ (seit 2020 unter diesem Namen, ehemals Freunde der DZB e. V.: https://www.freunde-der-dzb.de/ )
oder die Stiftung Bürger für Leipzig, die verschiedene großartige Projekte in Leipzig ins Leben gerufen hat.
Wir beraten Sie und stellen gerne für Sie auch den Kontakt her.
Rechtsanwalt Alexander Grundmann
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