Aktuelle Rechtsinformtion

15. Dezember 2016 – Kein Anspruch auf Pflichtteilsergänzung wegen Grundstücksschenkung, wenn nur Teil-Wohnrecht an Immobilie

Die Frage, ob die lebzeitige Schenkung eines Grundstücks Ansprüche auf Pflichtteilsergänzung auslöst, stellt sich in vielen Pflichtteilssituationen. Von besonderer Bedeutung ist die 10-Jahres-Frist, nach der die meisten Schenkungen nach 10 Jahren für den Pflichtteil nicht mehr herangezogen werden können. Allerdings gibt es Konstellationen, bei der die Frist, die in § 2325 Absatz 3 BGB geregelt Mehr >

8. Dezember 2016 – Das Zusammenspiel von Pflichtteilsanspruch und Vermächtnis im Erbrecht

Wurde in einem Testament ein Vermächtnis angeordnet, kann sich das auch auf bestehende Pflichtteile auswirken. Diese bleiben zwar in der Höhe unverändert, müssen aber dann teilweise vom Vermächtnisnehmer getragen werden. Der Vermächtnisnehmer muss sich an Pflichtteilsansprüchen beteiligen § 2318 Abs. 1 BGB regelt, dass der Erbe die Erfüllung eines Vermächtnisses verweigern kann, wenn sich der Mehr >

2. Dezember 2016 – Pflichtteile vermindern durch Vermächtnisse?

Will der Erblasser, dass der Pflichtteil eines Verwandten nach seinem Tode möglicht gering ist, so ist es ein weit verbreitetes Modell, bereits zu Lebzeiten die eigenen Vermögenswerte zu verschenken. Wie genau das funktioniert und was dabei zu beachten ist, lesen Sie hier. Ein weiterer Trick, die Pflichtteile zu reduzieren, könnten Vermächtnisse sein. Was jedoch nicht Mehr >

25. November 2016 – Pflichtteile reduzieren – was muss man beim Testament und Schenkung beachten?

Denkt man über ein Testament nach, ist der Auslöser oft, dass ein Pflichtteilsberechtigter möglichst wenig vom Erbe abbekommt. Da aber die Voraussetzungen für einen Pflichtteilsentzug im Regelfall nicht vorliegen werden, und auch ein Vermächtnis nicht unbedingt zur Verringerung von Pflichtteilsansprüchen taugt, drängt sich der Gedanke an Schenkungen auf. Die Schenkung verringert zwar nicht die Pflichtteilsquote, Mehr >

18. November 2016 – Die Berechnung von Pflichtteilsansprüchen bei Grundstücken mit Nießbrauch

überarbeitet: 6. Juli 2021 Ein in Deutschland übliches Modell ist die so genannten „vorweggenommenen Erbfolge“. Dabei gibt der Erblasserbeispielsweise sein Haus-Grundstück bereits zu Lebzeiten und nicht erst mit dem Erbfall an einen anderen weiter. Dies kann aus praktischen Erwägungen, oder auch aus steuerlichen Gründen passieren. Oft ist auch das Ziel der„vorweggenommenen Erbfolge“, Pflichtteilsansprüche von „ungeliebten“ Mehr >

11. November 2016 – Gesetzliche Erbfolge – wie funktioniert das?

Die gesetzliche Erbfolge tritt immer dann ein, wenn der Verstorbene keine Verfügung von Todes wegen hinterlassen hat. Da nur etwa ein Viertel der Bevölkerung ein Testament errichtet, ist die gesetzliche Erbfolge von hoher Relevanz. Aber auch wenn man ein Testament errichten will, ist die gesetzliche Erbfolge immer der Ausgangspunkt für Überlegungen. In manchen Familienkonstellationen braucht Mehr >

4. November 2016 – Typische Fehler beim Testament

UPDATE 28.02.2020 Wer seinen letzten Willen zu Papier bringt, will Klarheit schaffen. Doch der gute Wille allein reicht oft nicht aus, da beim Verfassen eines Testaments verschiedene Fallstricke lauern. Diese zu umgehen, hilft Überraschungen für die Hinterbliebenen zu vermeiden und vielleicht einem Streit unter den Erben vorzubeugen. Berliner Testament bindet ewig – Die Bindungswirkung alter Mehr >

28. Oktober 2016 – Möglichkeiten der Beschränkung der Erbenhaftung als Alternativen zur Ausschlagung

Mit dem Erbfall tritt der Erbe in die Rechtspositionen des Erblassers ein. Das Vermögen des Erblassers geht gem. § 1922 Abs. 1 BGB als Ganzes auf den Erben über. Der Erbe haftet nach § 1967 BGB für die Nachlassverbindlichkeiten unbeschränkt, also auch mit seinem eigenen Vermögen. Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Mehr >

21. Oktober 2016 – Erbenhaftung – Aufgebotsverfahren kann haftungsbeschränende Wirkung haben

Ist der Erbe im Unklaren über die Höhe der Nachlassverbindlichkeiten, kann er sich auf dem Wege des Aufgebotsverfahrens (§ 1970 BGB) einen Überblick verschaffen. Sinn des Aufgebotsverfahrens ist es, die Nachlassgläubiger auszuschließen, die nicht bis zu einem bestimmten Termin ihre Forderung anmelden. Das Aufgebotsverfahren führt keine direkte Haftungsbeschränkung des Erben herbei, kann aber im Einzelfall Mehr >

14. Oktober 2016 – Erbrecht und Zugewinngemeinschaft – Wann sich die Ausschlagung des Erbes für den Ehepartner lohnt

Die meisten Ehepaare schließen keinen Ehevertrag. Sie vereinbaren somit keinen besonderen Güterstand und leben damit im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die Zugewinngemeinschaft führt erbrechtlich zu einem höheren Erbanteil für den überlebenden Ehegatten. Wenn es kein Testament gibt, erbt dann der überlebende Ehegatte kraft Gesetzes die Hälfte. Die andere Hälfte bekommen im Normalfall die Kinder, als Mehr >

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