Die Entscheidung, eine Eigentumswohnung oder ein Hausgrundstück an die Kinder schon zu Lebzeiten zu verschenken, wird häufig nicht davon abhängen, wie viel die Schenkung kostet. Aber trotzdem ist es wichtig, die Kosten der Schenkung vorab in etwa abschätzen zu können. Daher beschreibe ich im Folgenden die Kosten anhand eines konkreten Beispiels.
Notarkosten und Grundbuchkosten bei Immobilienschenkung
Soll eine Immobilie verschenkt werden, muss der Schenkungsvertrag notariell beurkundet werden.
Daher entstehen Notarkosten. Außerdem muss der beschenkte neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden. Die Grundbuchänderung kostet ebenfalls Geld.
Maßgeblich für die Berechnung der Kosten bei Notar und Grundbuchamt ist der Geschäftswert der Schenkung. Je höher der Geschäftswert, desto höher fallen die Notargebühren und Grundbuchkosten aus. Der Geschäftswert entspricht dem Verkehrswert des verschenkten Vermögensgegenstandes.
Die Kosten sollen an einem Beispiel, eine Schenkung, die ich rechtlich begleitet habe, erläutert werden.
Beispiel: Die verwitwete Anna verschenkt an ihre Tochter Beate eine vermietete Eigentumswohnung in Leipzig im Wert von 140.000 Euro. Damit die Mutter weiterhin die Miete bekommt, wird zu ihren Gunsten ein Nießbrauch vereinbart. Der Wert des Nießbrauchs ist 35.000 Euro.
Notarkosten der Immobilienschenkung
Die Kosten für die Beurkundung der Immobilien-Schenkung beim Notar richten sich nach dem Gericht-und Notarkostengesetz (GNotKG). Danach kommt es auf den sogenannten Geschäftswert an und welche Gebührentatbestände erfüllt sind, die Gebühren auslösen. Der Geschäftswert ist der Wert der Schenkung.
Was für Gebührentatbestände erfüllt sind und wie viele Gebühren ausgelöst werden, ergibt sich aus einer Anlage des Gesetzes, dem Kostenverzeichnis (KV).
Es entstehen folgende Notarkosten:
1. Die Beurkundung der Schenkung kostet 2 Gebühren gemäß Nr. 21100 KV-Nr.
Aus dem Geschäftswert von 140.000 Euro (= Wert der Eigentumswohnung) ergibt sich die Höhe von einer Gebühr. Das sind 327 Euro. Zwei Gebühren entsprechen 654,00 Euro.
2. Der Elektronischer Vollzug und XML-Strukturdaten gemäß Nr. 22114 KV löst eine 0,2 Gebühr aus dem Geschäftswert aus, das sind 65,40 Euro.
3. Dokumentenpauschale gemäß Nr. 32001 KV von 7,50 Euro;
4. Dokumentenpauschale elektronische Datei gemäß Nr. 32002 KV von 3 Euro;
5. Post- und Telekommunikationsentgelte Nr. 32004 KV 14,00 Euro;
6. Auslagen Grundbucheinsicht Nr. 32011 KV 16,00 Euro.
In Summe sind das 759,90 €. Dazu kommt noch die Mehrwertsteuer von 144,38 Euro und eine umsatzsteuerfreie Position: Sonstige Aufwendungen (elektronisches Urkundenarchiv) Nr. 32011 KV von 4,50 Euro.
Damit betragen die Kosten des Notars für die Beurkundung der Schenkung insgesamt 908,78 Euro.
Kosten für die Eintragung der Immobilienschenkung beim Grundbuchamt
Die Kosten des Grundbuchamtes – hier konkret des Grundbuchamtes Leipzig – für die Umschreibung des Grundbuchs richten sich nach dem gleichen Gesetz (GNotKG) wie die Notarkosten. Es gelten die gleichen Vorschriften zum Geschäftswert.
Im Einzelnen bedeutet das:
1. Für die Eigentumsumschreibung wird eine Gebühr aus dem Wert von 140.000 Euro fällig, gemäß Nr. 14110 KV = 327 Euro.
2. Für die Eintragung der Dienstbarkeit Nießbrauch wird eine Gebühr aus dem Wert des Nießbrauchs von 35.000 Euro fällig, gemäß Nr. 14121 KV i.V.m. § 52 GNotKG = 135 Euro.
3. Für die Übermittlung von zwei unbeglaubigten Grundbuchausdrucken wird jeweils eine Gebühr von 5,00 Euro gemäß Nr. 17002 KV fällig = 10 Euro.
Die Gesamtkosten des Grundbuchamtes für die Eigentumsumschreibung nach der Schenkung sind 472,00 Euro.
Tipp: Die Notar- und Grundbuchkosten müssen bei einer Immobilien-Schenkung berücksichtigt werden, sind aber überschaubar. Da bei einer Schenkung aber viele andere Fallen lauern, etwa hinsichtlich etwaiger Steuern oder späterer Pflichtteilsergänzungsansprüche, sollten Sie sich vorher rechtlich beraten lassen.
Gerne berate ich Sie!
Rechtsanwalt Alexander Grundmann, Leipzig
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