Wird jemand durch Testament oder gesetzliche Erbfolge zum Erben, dann ist dies für ihn nicht bindend. Er ist zwar erst einmal Erbe, kann die Erbschaft aber noch ausschlagen. Das kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn der Erblasser Schulden hatte, kann aber auch aus Nachlassverwaltung, die Nachlassinsolvenz und die Dürftigkeitseinrede.
Daneben können unter bestimmten Voraussetzungen die Annahme, hier.
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