Zum neuen § 1766a BGB.
Durch das „Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des BVerfG vom 26.03.2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption nichtehelicher Familien“ (BGBL. 2020 I S. 541) ist jetzt auch die Adoption eines Kindes durch einen nicht mit dem Elternteil des Kindes verheirateten Partner möglich. Zur alten Rechtslage siehe Rechtstipps und Urteile