Aktuelle Rechtsinformation

29. Juni 2020 – Adoption jetzt auch durch nichtehlichen Lebenspartner möglich

Zum neuen § 1766a BGB.

Durch das „Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des BVerfG vom 26.03.2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption nichtehelicher Familien“ (BGBL. 2020 I S. 541)  ist jetzt auch die Adoption eines Kindes durch einen nicht mit dem Elternteil des Kindes verheirateten Partner möglich. Zur alten Rechtslage siehe Rechtstipps und Urteile

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