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20. 8. 2015 – Erben Eltern oder Geschwister?

Bin ich als Elternteil oder Geschwisterkind Erbe?

Der Nachlass wird in unterschiedlicher Weise an die Hinterbliebenen aufgeteilt. Zunächst kann der Erblasser vor seinem Tod die Erben durch Testament oder Erbvertrag bestimmen. Macht er kein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge. Dann wird das Erbe unter Verwandten und dem überlebenden Ehepartner bzw. eingetragenen Lebenspartner aufgeteilt.

Im Normalfall erben somit die Kinder und der Ehepartner den Nachlass des Verstorbenen. Es ist auch möglich, dass die Eltern und/oder die Geschwister des Verstorbenen Erben werden.

Die gesetzliche Erbfolge

Wer nach der Beispiel zur Erbfolge von Eltern.

Ihr Ansprechpartner im Erbrecht:
Rechtsanwalt Alexander Grundmann, LL.M., Leipzig
Grundmann Häntzschel Rechtsanwälte

Erstberatungstermin: 0341/22 54 13 82

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