Warum eine Unternehmervollmacht?
Fallen Sie als Inhaber Ihres Unternehmens – etwa durch Unfall oder Krankheit – aus, stellt sich die Frage, wer Sie in dieser Situation vertritt. Was viele dabei nicht wissen: Es gibt keine automatische Vertretung eines Erwachsenen, etwa durch den Ehegatten oder Verwandte. Wurde also keine Vollmacht erteilt, muss durch ein Gericht ein Betreuer bestellt werden. Dies hat allerdings gelich mehrere Nachteile:
Erstens obliegt es so nicht mehr Ihnen, die Person des Betreuers zu bestimmen. Es kann also im schlimmsten Fall ein völlig Fremder als (Berufs-) Betreuer ernannt werden.
Zweitens ist nicht klar, ob ein vom Gericht benannter Betreuer Ahnung von der Führung Ihres Unternehmens hat.
Drittens kann es dadurch, dass erst das Gericht die Bestellung vornehmen muss, zu erheblichen Verzögerungen kommen.
Diese Nachteile bestehen auch, wenn der Nicht-Unternhmer keine Vollmacht hat. Für den Unternehmer wird aber das Fehlen einer Unternehmervollmacht i vielen Fällen schneller zum existenziellen Problem.
Keine Vollmacht beim Einzelunternehmer oder alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
Problematisch kann das vor allem bei einem Einzelunternehmer oder alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH werden. Denn bei dessen Ausfall, wird das Unternehmer schnell führungslos.
Beispiel: Der Alleininhaber und Alleingeschäftsführer einer GmbH hat einen schweren Fahrradunfall und liegt im Koma. Wenn kein Mitarbeiter eine Bankvollmacht besitzt, kann bereits die Überweisung der kommenden Gehälter problematisch werden.
Jeder Unternehmer sollte daher eine Vorsorgevollmacht erteilen, so dass in dem Unternehmen immer eine Person vorhanden ist, welche rechtsverbindliche Entscheidungen treffen kann und in der Lage ist, das Geschäft weiterzuführen.
Welche Vollmachten muss ich erteilen?
Sie benötigen mindestens zwei Vollmachten:
Erstens eine allgemeine Vorsorgevollmacht und zweitens eine ergänzende Vollmacht für den unternehmerischen Bereich, die sogenannte Unternehmervollmacht.
Grundsätzlich umfasst die allgemeine Vorsorgevollmacht als Generalvollmacht zwar auch die Führung Ihres Unternehmens. Es ist jedoch zu empfehlen, für das Unternehmen jemanden zu bevollmächtigen, der die zur Führung erforderlichen Kenntnisse besitzt. Zudem können hier besondere Handlungsanweisungen aufgeführt werden.
Wem sollte ich die Unternehmervollmacht erteilen?
Entscheidende Frage ist, wem Sie die Unternehmervollmacht erteilen sollten.
Aufgrund des besonderen Vertrauensverhältnisses kommen häufig als erstes Familienmitglieder wie der Ehepartner oder Kinder in Betracht. Sollte es bei den Familienangehörigen noch an Erfahrung im Berufsleben oder der nötigen Durchsetzungsfähigkeit mangeln, kann auch ein fachlicher Betreuer beauftragt werden, welcher dann die tagesgeschäftlichen Aufgaben für das bevollmächtigte Familienmitglied vorbereitet.
Anstatt eines Familienangehörigen, kann auch ein Unternehmensmitarbeiter oder eine sonstige Fachperson für die Unternehmervollmacht ausgewählt werden. Ebenso kann ein für den Erbfall bestimmter Testamentsvollstrecker auch für den Ausfall etwa wegen Krankheit gleichzeitig als Bevollmächtigter vorgesehen werden.
Was sollte ich in der Unternehmervollmacht alles regeln?
In der Unternehmervollmacht sollten Sie beachten, dass unter Umständen ein Wechsel der Rechtsform Ihres Unternehmens in Betracht kommt. So kann eine Haftungsbeschränkung und die Möglichkeit der Fremdgeschäftsführung durch den Wechsel in eine GmbH erreicht werden.
Wenn Ihr Unternehmen in das Handelsregister eingetragen ist, können Sie dem Bevollmächtigten auch eine Prokura erteilen. Dies hat zur Folge, dass der Prokurist bevollmächtigt ist, alle Arten von Geschäften, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt, vorzunehmen.
Zweckmäßigerweise erteilt der Unternehmer dem Prokuristen oder dem Handlungsbevollmächtigten zugleich eine Bankvollmacht. Dies hat den Vorteil, dass darin das Formular der Bank verwendet wird und so kein Rechtstreit mit dieser über die Wirksamkeit der Vollmacht entsteht.
Achten Sie zudem darauf, dass die Bevollmächtigte Person Ihre Passwörter für die Computer und das Online Banking kennt oder im Notfall Zugriff darauf hat.
Schließlich sollten Sie, wenn Sie Mitgesellschafter einer Gesellschaft sind, eine Stimmrechtsvollmacht erteilen. Achten Sie aber darauf, welche Vorgaben sich in dem Gesellschaftsvertrag zu den Voraussetzungen der Stimmrechtsvollmacht befinden. Gegebenenfalls müssten Sie den Gesellschaftsvertrag dann gemeinsam mit den anderen Gesellschaftern neu fassen.
Fazit: Führt Ihr Ausfall aus dem Unternehmen zu dessen Führungslosigkeit, sollten Sie eine Unternehmervollmacht erteilen. Diese hat darüber hinaus den Vorteil, dass Sie die weiteren Geschicke Ihres Unternehmens selbst in die Hand nehmen und nicht abhängig von der Kompetenz eines gerichtlich ausgewählten Betreuers abhängen.
Ich stehe Ihnen als Ansprechpartner für Rechtsfragen rund um Vollmachten und Testamente zur Verfügung. Gerne helfe ich Ihnen, eine für Sie passende Unternehmervollmacht zu entwerfen
Rechtsanwalt Alexander Grundmann
Grundmann Häntzschel Rechtsanwälte in Leipzig
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