Warum erben nichteheliche Lebenspartner ohne Testament nichts?
Sind Partner, auch wenn sie gemeinsame Kinder haben, nicht miteinander verheiratet oder als eingetragene Lebenspartner verbunden, haben sie kein gesetzliches Erbrecht. Das gesetzliche Erbrecht besteht nur zugunsten der Verwandten und des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners.
Verstirbt einer der Partner ohne Testament, erben die Kinder des Verstorbenen als gesetzliche Erben. Hat der Verstorbene keine Kinder, erben seine Eltern, bzw. ersatzweise seine Geschwister.
Ein klarer Fall für ein Testament!
Beispiel: Die nicht verheirateten Lebensgefährten Anna und Benno bewohnen gemeinsam eine Eigentumswohnung, die ihnen je zur Hälfte gehört. Stirbt einer von beiden, wird sein Anteil an der Eigentumswohnung an dessen Kinder vererbt, die dann über diesen Anteil auch verfügen dürfen. Hier ist es sinnvoll, durch Testament entweder den Anteil an der Eigentumswohnung dem Lebenspartner zu vererben oder ihm zu mindestens testamentarisch ein Nutzungsrecht an dem Miteigentumsanteil des verstorbenen Partners "zu vermachen".
Welche Auswirkung hat die Erbschaftsteuer auf die Testamentsgestaltung Nichtverheirateter?
Nichteheliche Lebenspartner werden auch bei der Erbschaftsteuer benachteiligt. Erben Partner von ihrem verstorbenen Lebenspartner, wird die Erbschaft – aber z.B. auch ein Vermächtnis – nach der ungünstigsten Steuerklasse III versteuert, der Freibetrag bei der Erbschaftsteuer ist auch nur 20.000 €. Außerdem ist der Steuersatz viel höher.
Auch die Steuerfreiheit für das Familienheim gibt es für Lebensgefährten nicht. (Die Befreiung für Ehegatten ist in § 13 Absatz 1 ErbStG geregelt. § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG regelt die Schenkung des Familienheims an den Ehegatten. § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG regelt den Erwerb von Todes wegen, also das Ererben der Immobilie durch den Ehegatten.
Diese erbschaftsteuerliche Situation muss bei der Testamentsgestaltung bedacht werden. Eine Möglichkeit der Gestaltung im obigen Beispiel wäre, den Miteigentumsanteil an der Eigentumswohnung des Partners nicht an den Partner zu vererben, sondern dem Partner in der Form eines Vermächtnisses ein Nießbrauchsrecht oder Wohnrecht an der Wohnung einzuräumen. Das Nießbrauchsrecht/Wohnrecht ist auch im Sinne der Erbschaftsteuer weniger wert und löst daher geringere Erbschaftsteuern aus als die Vererbung des Miteigentumsanteils. (Aber Achtung: Lebenslange Zuwendungen führen auch zu Erbschaftssteuer und werden – je nach konkreten Umständen – vom Finanzamt auch sehr hoch bewertet.)
Minderjährige Kinder in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Hier gibt es keine Unterschiede zu verheirateten Eltern: Sind die Kinder noch minderjährig und werden diese Erben, sollte auch über Testamentsvollstreckung nachgedacht werden, um die Verfügung über Nachlassgegenstände zu erleichtern. Ist Testamentsvollstreckung angeordnet, wird der überlebende Partner als Sorgeberechtigter nicht vom Familiengericht überwacht, was er mit dem Erbe der Kinder macht.
Ich berate Sie zu Ihrem Testament!
Rechtsanwalt Alexander Grundmann
ergänzt 10. Februar 2022
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