In der Beratungspraxis nach einem Erbfall kommen oft Hinterbliebene in unsere Kanzlei mit einem Testament, das Streit in der Familie provoziert hat oder zu völlig unerwünschter Erbfolge geführt hat.
Das passiert, wenn ein Testament völlig unpassende Regelungen enthält, etwa weil in einer „Patchwork-Familie“ ohne Beratung ein Erbstreitigkeiten ist, dass zu wenig miteinander geredet wurde.
Beim Gespräch mit allen Familienmitgliedern, auch den angeheirateten Partnern der Kinder, kann ermittelt werden: Was wollen die Erben überhaupt haben? Welche Vorstellungen bestehen.
Wenn sich hier mögliche Konflikte schon zeigen, könnte man z.B. über Testamentsvollstreckung nachdenken, um solche Streite in der Erbengemeinschaft in den Griff zu bekommen.
5. Rechtsrat einholen
Lassen Sie sich beim Aufsetzen Ihres Testaments helfen. Als juristischer Laie kann man viele Schenkungen zur Verminderungen von Pflichtteilsansprüchen können zu viel Streit und Ärger führen.
Und: Vorsorgevollmacht nicht vergessen!
Auch wenn nur mit einem Testament die Vermögensnachfolge nach dem Tod bestimmt werden kann, ist es wichtig, dass nach dem Tod schnell weiter gehandelt werden kann. Das ermöglicht eine über den Tod hinausgehenden Vorsorgevollmacht.
Für Ihre Fragen zum Erbrecht und zur Nachlassplanung:
Rechtsanwalt Alexander Grundmann
Grundmann Häntzschel Rechtsanwälte Leipzig
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