Aktuelle Rechtsinformation

17.07.2015: Hälftiger Hausanteil im Nachlass – Wie wird der Pflichtteil berechnet?

Streit um die Höhe des Pflichtteils nach Enterbung des Kindes

Es ging um den Nachlass einer im Jahr 2006 verstorbenen Frau. Die Frau hatte als einziges Kind eine Tochter.
Die jetzt verstorbene Frau lebte nach ihrer Scheidung seit 1998 mit einem neuen Lebensgefährten zusammen. 1999 erwarben die Frau und ihr Lebensgefährte ein Reihenhaus für einen Kaufpreis von 235.000,00 DM. Beide wurden je zur Hälfte als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen.
2001 errichtete die Frau ein Testament. Im Testament  setzte sie ihren Lebensgefährten als alleinigen Erben ein. Ihre Tochter als einziges Kind wurde mit diesem Testament enterbt und damit von der Erbfolge ausgeschlossen.

Nach dem Tod ihrer Mutter verlangte die Tochter von dem Lebensgefährten der Mutter als Alleinerbe ihren Pflichtteil.

Langer Erbstreit durch die Instanzen

Nachdem keine Einigung über den Pflichtteil erzielt werden konnte, verklagte die Tochter den Erben.
In dem Streit ging es auch um Auskunftsansprüche der pflichtteilsberechtigten Tochter gegen den Erben. Nach entsprechender Auskunft, konnte die Tochter ihren Pflichtteilsanspruch dann vor dem Landgericht beziffern.

Insbesondere wegen der Haushälfte im Nachlass verlangte die Pflichtteilsberechtigte von dem Erben als Pflichtteil 41.202,21 Euro plus Zinsen.
Beim Landgericht wurde ein Sachverständigengutachten zum Wert des Reihenhauses eingeholt.

Das Landgericht verurteilte den Erben zur Zahlung von  nur 11.193,12 Euro. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen.

Trotzdem legte der Erbe gegen dieses Urteil Berufung zum Oberlandesgericht ein. Das OLG änderte das Urteil der ersten Instanz nochmals zu Gunsten des Erben ab. Nach dem Urteil des OLG sollte die pflichtteilsberechtigten Tochter nur noch einen Betrag in Höhe von 7.693,12 Euro bekommen.

Das war dem Erben immer noch zu viel. Der Erbe legte gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Revision zum Bundesgerichtshof ein.
Sein Argument war, Haushälfte der verstorbenen Erblasserin im Rahmen der Pflichtteilsberechnung gar nicht oder nur mit einem deutlichen Abschlag berücksichtigt werden darf, da eine ideelle Haushälfte am Markt nahezu nicht verwertbar ist.
Das war dann doch etwas kühn. Der BGH wies die Revision des Erben zurück.

Der BGH bestätigte die Auffassung des Oberlandesgerichts zur Bewertung der ideellen Haushälfte:

Wenn der Erbe der ideellen Miteigentumshälfte an dem Hausgrundstück bereits Eigentümer der anderen Miteigentumshälfte ist und durch den Erbfall Alleineigentümer wird, so entspricht der für den Pflichtteilsanspruch zu bestimmende Wert der Miteigentumshälfte am Haus in der Regel dem hälftigen Wert des Hausgrundstücks.

In solchen Fällen kommt es für die Berechnung des Pflichtteils in erster Linie auf den erzielten oder erzielbaren Verkaufserlös an. Notfalls muss der Wert der Immobilie geschätzt werden.

Dieses Argument, dass der Erbe keine realistische Chance habe, die ideelle Haushälfte unter marktwirtschaftlichen Bedingungen zu veräußern lässt der BGH jedenfalls dann nicht gelten, wenn der Erbe schon Eigentümer der anderen Haushälfte ist und damit nach dem Erbfall über das gesamte Haus verfügen und es damit auch verkaufen kann. Durch den Verkauf kann der Erbe den vollen Verkehrswert des Hauses realisieren. Auch ist der Umstand, dass der Erbe eventuell zur Bezahlung des Pflichtteilanspruchs das Haus verkaufen muss, ist ein „regelmäßig mit Erbschaften verbundenes Risiko.“

BGH – Urteil vom 13.05.2015 – IV ZR 138/14

Vorinstanzen:
LG Kiel, 05.04.2013 – 2 O 24/12
OLG Schleswig, 01.04.2014 – 3 U 38/13

Fazit: Ein halb bleibt ein halb, das gilt auch für den Wert eines halben Hauses. Da aber der BGH die Frage offen gelassen hat, wie gerechnet werden muss, wenn der Erbe nicht bereits Miteigentümer des Hauses war, bleibt das offen und Pflichtteilsberechtigter und Erbe können sich dann über den Wert streiten.

Rechtzeitige Planung hilft Streit um den Pflichtteil zu vermeiden.

Wir beraten Sie im Erbrecht!

Rechtsanwalt Alexander Grundmann, Leipzig

Informationen zum Pflichtteil finden Sie hier.

Rechtstipps und Urteile

↑ Zurück zum Seitenanfang