Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat am 30. Januar 2015 neuere Zahlen zu Schenkungen und zur Schenkungssteuer in Deutschland veröffentlicht.
Seit der Erbschaftsteuerreform im Jahr 2009 stieg das Volumen von lebzeitigen Schenkungen von 12,9 Milliarden Euro auf 39,9 Milliarden Euro im Jahr 2013 (+ 208,4 %), der Zuwachs beim geerbten Vermögen stieg dagegen nur um 41,9 %.
Schenkungen, bei denen Schenkungssteuer zu zahlen war, nahmen dagegen zwischen 2009 und 2013 deutlich ab (– 21,1 %). G
Ein Grund sind vorgezogene Schenkungen, insbesondere von Grundvermögen, die im Jahr 2009 noch nach altem Recht günstiger besteuert worden waren.
Im Jahr 2013 erfolgten die Festsetzungen der Schenkungsteuer fast ausschließlich nach neuem Schenkungssteuerrecht (95,3 %).
Destatis: „Das Betriebsvermögen war – außer im Jahr 2010 – die jeweils größte geschenkte Vermögensart. Aufgrund der günstigen Verschonungsregeln (Steuerbefreiungen nach § 13a Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)) erhöhten sich die Schenkungen von Betriebsvermögen auf 20,1 Milliarden Euro brutto (+ 287,8 %). Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung im Dezember 2014 die Regelung des § 13a ErbStG teilweise für verfassungswidrig erklärt.“
Trotz der gestiegenen Zahlen beim geschenktem Vermögen, unterfielen weniger Schenkungen der Schenkungssteuer (– 13,7 %). Auch die absoluten Zahlen der vereinnahmten Steuer fielen wegen der Erhöhung der persönlichen Freibeträge und der Steuerbefreiungen nach § 13a ErbStG im aktuellen Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht um 21,4 %. Die festgesetzte Schenkungsteuer fiel von 1,4 (2009) auf 1,1 Mrd. Euro im Jahre 2013.
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