Aktuelle Rechtsinformation

Idee für den Neujahrsvorsatz: Machen Sie eine Vorsorgevollmacht!

19. Dezember 2024

Jeder Volljährige sollte eine Vorsorgevollmacht haben, um für den Fall einer Krankheit oder Tod Angehörigen die Situation zumindest rechtlich zu erleichtern. Für viele ist eine Vorsorgevollmacht wichtiger als ein Testament.

Obwohl das Thema so wichtig ist, ist es wenig angenehm, sich damit zu beschäftigen. Meist dauert es vom ersten Impuls bis zur Umsetzung auch noch einige Zeit.

Wenn Sie noch keine Vorsorgevollmacht haben, möchte ich hiermit nochmal einen entsprechenden Impuls setzen. Vielleicht finden Sie dieses Jahr über die Feiertage Zeit und die Muse, sich mit dem Thema Vorsorgevollmacht zu beschäftigen.

Dann können Sie das im nächsten Jahr umsetzen. Gerne berate ich Sie auch dazu.

Zum Einlesen in das Thema Vorsorgevollmacht.

Und wenn das Thema Vorsorgevollmach dann im Laufe des nächsten Jahre doch erstmal wieder in den Hintergrund rückt, dann haben Sie für das kommende Weihnachten schon ein Weihnachtsgeschenk: Schenken Sie Ihrem Partner oder einer anderen Vertrauensperson eine Vorsorgevollmacht für Sie beide!

Ich wünsche Ihnen eine schöne und friedliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Ihr Rechtsanwalt Alexander Grundmann

PS: Und wenn es doch ein Geschenk zum Anfassen sein soll, habe ich noch einen Buchtipp (Gute Laune garantiert!):

Ein Buch aus der Reihe „Weihnachten mit der buckligen Verwandtschaft“, herausgegeben von Dietmar Bittrich mit Titeln wie „Da ist ja noch das Preisschild dran“ und „Diesmal bleiben wir bis Silvester!“. Die Buchreihe erscheint bei Rowohlt.

Rechtstipps und Urteile

↑ Zurück zum Seitenanfang