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15. Juni 2022 – Die Immobilie vererben, verschenken oder doch verkaufen?

Im letzten Artikel ging es um Argumente pro und contra Schenkung von Immobilien. Im folgenden Artikel geht es um die Folgen, die sich aus Schenkung oder Nichtschenkung ergeben und die Alternative Verkauf.

Welche Auswirkungen hat eine Schenkung im Unterschied zur Vererbung:

Beim Verschenken wird der Beschenkte durch Vollzug des Schenkungsvertrages Eigentümer des Grundstücks, beim Vererben dagegen bleibt es der bisherige Eigentümer bis zu seinem Tod. Er kann weiterhin frei verfügen.

Daraus lässt sich die vielleicht wichtigste Entscheidungshilfe für oder gegen Schenkung ableiten. Vorzeitiges Verschenken kommt nicht ernstlich in Betracht, wenn Sie sich Ihre Handlungsfreiheit bis zu Ihrem Tod erhalten wollen. Nur ein Eigentümer kann sein Hausgrundstück noch verkaufen, oder an jemand anderes verschenken oder vererben. Auch eine Beleihung der Immobilie ist nur als Eigentümer möglich.

Alternative: Die Immobilie verkaufen

Wenn Sie über eine Schenkung nachdenken, sollten Sie immer prüfen, ob nicht der Verkauf sinnvoller ist.

Auch ein Verkauf an nahe Familienangehörige, denen man die Immobilie auch schenken würde, ist möglich und in manchen Fällen sinnvoll:

10-Jahres-Frist beim Pflichtteilergänzungsanspruch

Rechtlich kann ein Verkauf sinnvoll sein, z.B. im Hinblick auf Pflichtteilsergänzungsansprüche. Hier beginnt die 10-Jahres-Frist in bestimmten Konstellationen – z.B. bei Schenkungen an den Ehegatten – nicht zu laufen. Damit führt die verschenkte Immobilie auch viele Jahre nach der Schenkung zu hohen Pflichtteilsergänzungsansprüchen. Das passiert nicht bei einem Verkauf zu einem realistischen Wert.

Sozialhilferegress vermeiden

Auch wegen Rückforderungsrechten des Sozialhilfeträgers innerhalb von 10 Jahren ab der Schenkung kann ein Verkauf der Immobilie sinnvoll sein, wenn zu erwarten ist, dass der Sozialhilferegress innerhalb der nächsten 10 Jahre erfolgen wird. Wird die Immobilie verkauft und gleichzeitig ein Wohnrecht eingeräumt, ist der Verkehrswert der Immobilie geringer. Damit kann die Immobilie zu einem niedrigeren Kaufpreis verkauft werden.

Abfindung für weichende Kinder

Auch wenn von mehreren Kindern nur eines die Immobilie bekommen soll, kann ein (teilweiser) Verkauf sinnvoller sein, als die Schenkung. Wegen der Besteuerung einer Abfindung für den Verzicht auf den Pflichtteilsanspruch, die eines von mehreren Kindern von dem Kind, das die Immobilie als Schenkung bekommt, ist ein Verkauf der Immobilie an das Kind sinnvoller als eine reine Schenkung. (Siehe Bundesfinanzhof (BFH) Urteil vom 10. Mai 2017 – II R 25/15 – näheres dazu im Artikel zu den Freibeträgen)

Insolvenzanfechtung oder Gläubigeranfechtung verhindern

Wird eine Immobilie verschenkt, unterfällt das der insolvenzrechtlichen Anfechtung oder Anfechtung durch einen Gläubiger des Schenkers, §§ 133f.  InsO §§ 3f. Anfechtungsgesetz (Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens). Eine Anfechtung ist zwar auch bei Verkauf der Immobilie möglich, aber die Anfechtungsfrist ist viel kürzer.

Ihre Immobilie im Erbrecht- Lassen Sie sich beraten, bevor Sie weitreichende Entscheidungen treffen.

Gerne stehe ich für eine Erstberatung zur Verfügung.

Alexander Grundmann, Rechtsanwalt

 

Rechtstipps und Urteile

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