update 17. November 2022: Die unten diskutierten Fragen sind, durch zwei Entscheidungen des BGH in dem Ich habe hier den Prozessverlauf Update 16. Juli 2018 : Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom Urteil vom 12. Juli 2018 entschieden, dass die Erben Zugang zum sozialen Netzwerk erhalten und die derzeitigen Regelungen auch für den digitalten Nachlass ausreichen. Nähere Informationen dazu finden Sie Es ging noch weiter. Hier geht es zum gesamten Facebook-Fall.
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Grundmann Häntzschel Rechtsanwälte Leipzig
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Teil 3: Rechtliche Fragen
Teil 5: Digitale Vorsorge
Teil 6: Facebook, Google und die Nachlassplanung
Rechtstipps und Urteile