Ja, ein Grundstück kann man auch stückweise verschenken. Wird das Haus bzw. Grundstück in Etappen verschenkt, kann man nach Ablauf von 10 Jahren die Freibeträge des Beschenkten erneut nutzen. Es sind mehrere Varianten für das sukzessive Schenken in Etappen denkbar:
Bruchteile verschenken
Sie können Immobilien in Teilen verschenken, zum Beispiel zu einem Viertel oder zur Hälfte. Im Grundbuch wird nicht eingetragen, wem welcher Raum gehört, sondern nur der oder die Eigentümer und ihre jeweiligen Anteile am Grundstück.
Grundstück teilen und Teilgrundstück verschenken
Es ist auch möglich, ein Grundstück zu teilen und das abgeteilte Grundstück zu verschenken.
Bei einem Haus mit Garten könnte man das Grundstück teilen und dann – je nach Familienkonstellation – das Hausgrundstück oder das Gartengrundstück verschenken.
Nachteil sind die damit verbundenen Kosten für die Vermessung und Teilung. Vorteil ist eine klare Zuordnung von Grundstücken.
Nutzungsrechte vorbehalten
Auch der Vorbehalt eines Nießbrauchs oder Wohnrechts wäre eine Form von stückweise Verschenken. Man könnte diese Nutzungsrechte zum Beispiel zeitlich beschränken. Nach Ablauf des bestimmten Zeitraums erlöschen die Nutzungsrechte und der Beschenkte kann frei verfügen.
Ich berate Sie vor der Grundstücksschenkung.
Rechtsanwalt Alexander Grundmann
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